Wahlrecht
Das Wahlrecht haben alle Kirchenmitglieder, die am Wahltag der Kirchengemeinde angehören und in die Wählerliste eingetragen sind. Bitte bei Umzug in der Kirchengemeinde nachfragen.
Das Wahlrecht haben alle Kirchenmitglieder, die am Wahltag der Kirchengemeinde angehören und in die Wählerliste eingetragen sind. Bitte bei Umzug in der Kirchengemeinde nachfragen.
In den folgenden Kirchen dürfen 14-Jährige wählen - zum Teil erstmals:
In der Evangelisch-reformierten Kirche ist die Wahl ab der Konfirmation möglich.
In der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Schaumburg-Lippe bleibt es dabei, dass wie bei den vergangenen Wahlen Kirchengemeindemitglieder ab 16 Jahren wählen dürfen.
Vor der Wahl erhalten Sie in der Regel eine Wahlbenachrichtigung.
Die Wahlverfahren unterscheiden sich je nach Landeskirche: In Oldenburg, Hannover und Braunschweig ist es erstmals möglich, alternativ zur Briefwahl auch Online zu wählen. Aber auch eine Urnenwahl kann durchgeführt werden. In Schaumburg-Lippe und in der Ev.-ref. Kirche wird per Brief oder der Urne gewählt.
Wichtig: Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten, könnte das daran liegen, dass Sie erst kurz vor der Wahl in eine neue Gemeinde gezogen sind. Bitte dann im Gemeindebüro nachfragen, ob Sie bereits in der Wählerliste stehen und bitten ggf. darum, aufgenommen zu werden.
Gemeindesuche für die
Je nach Kirche wird 2024 in einigen Gemeinden der Konföderation neben der allgemeinen Briefwahl (Landeskirche Oldenburg und Hannovers) erstmals die Onlinewahl (Landeskirchen Oldenburg, Braunschweig und Hannovers)möglich sein - jedes Kirchenmitglied bekommt die Wahlunterlagen für beide Verfahren zugeschickt.
Falls das bei Ihnen zutrifft, gehen Ihnen die Unterlagen automatisch zu.