Termine zur Kirchenvorstandswahl 2024 im Überblick.

 

  • landeskirchenweit zentral organisierte Allgemeine Briefwahl und Onlinewahl
  • Urnenwahl zusätzlich, wenn die Kirchengemeinde das möchte
  • Ab 16 Jahren kann man Kirchenvorsteher/in werden.
  • Kirchenvorstand (KV) spricht mögliche Kandidaten/innen an
  • Im Gemeindebrief verstärkt über die Arbeit des KV berichten
  • www.kirchemitmir.de ist die zentrale digitale Plattform zur Wahl mit Informationen zur Vorbereitung, zum Nachlesen und als
    Download. Sie wird regelmäßig aktualisiert.

Öffentlichkeitsarbeit

Informationen zur Wahl erscheinen künftig regelmäßig im Newsletter Wir+, der auch über die Website www.kirchemitmir.de abonnierbar ist, und auch im Newsletter der Landeskirche Hannovers.
Auf www.kirchemitmir.de stehen Vorlagen für Social Media, Videos zur Kandidierenden- Gewinnung und Werbematerialien bereit.
Planung der Öffentlichkeitsarbeit für

  • Einsatz von Werbemitteln
  • Vorstellung der Kandidaten/innen
     

Öffentlichkeitsarbeit

  • Materialpaket geht an die Gemeinden mit Plakaten zum Thema MITKandidieren, Broschüren und Flyer zur Kandidat*innen-Gewinnung, der verbindlichen Zeittafel und der allgemeinen Terminübersicht.
  • Zusätzlich im Paket: Rechtstexte, Wahl-ABC und
    die Gegenüberstellung von altem und neuen
    Wahlrecht.
  • Videos zu den Kandidat*innen-Gewinnung und Wahlvorbereitung kommen.

Gemeindemitglieder können Wahlvorschläge beim Kirchenvorstand einreichen.
Man kann sich auch selbst vorschlagen.

Rechtliche Termine

Kirchenvorstand beschließt:

  • Machen wir Urnenwahl? Wo sind die Wahllokale?
  • Wo zählen wir aus, wenn wir keine Urnenwahl durchführen?
  • Bilden wir Wahlbezirke?
  • Wie viele Menschen wollen wir insgesamt wählen?     
  • Wie teilen wir diese auf die eventuellen Wahlbezirke auf?
  • Bilden wir als Kirchenvorstand einen Wahlausschuss?

Öffentlichkeitsarbeit

Planung der Öffentlichkeitsarbeit für

  • Maßnahmen zur Wählermotivation
  • Gestaltung des Wahltags

Öffentlichkeitsarbeit

Werbematerial bestellen

Rechtliche Termine

  • Die Kirchengemeinde (KG) prüft die Wahlvorschläge. Falls beruflich Mitarbeitende der KG kandidieren, die Wählbarkeit beim Kirchenkreisvorstand (KKV) beantragen
  • Bereitschaftserklärungen der Vorgeschlagenen einholen
  • Die KG erfassen Kandidaten In MEWIS NT
  • Die KG können Kandidierende im Tool WahlPlus mit Foto und Text hochladen.

Rechtliche Termine

  • Stichtag für die Mindestzugehörigkeit zur Kirchengemeinde. Wählbar ist, wer spätestens seit dem 10.10.2023 (fünf Monate vor dem Wahltag) der Kirchengemeinde angehört.
  • Endtermin für die Einreichung von Wahlvorschlägen

Rechtliche Termine

Der Kirchenvorstand kann weitere Kandidaten/innen suchen. Am 30.10. wird der Wahlaufsatz endgültig beschlossen.

Öffentlichkeitsarbeit

Wahlwerbung und Vorstellung der Kandidaten/innen

Rechtliche Termine

Stichtag für die Mitgliedschaft in der KG (entscheidend für das aktive Wahlrecht),
Danach finale Schließung der Wählerverzeichnisse
 

Intensive Phase der Öffentlichkeitsarbeit für Wahl und Kandidaturen, 

  • Beginn der Öffentlichkeitsarbeit z. B. im Gemeindebrief, in der regionalen Tageszeitung, Plakatierung
  • Kandidaten/innen im Gemeindebrief, einer Sonderausgabe, ggf. in einer Gemeindeversammlung/einem Infoabend vorstellen
  • Nähere Infos siehe Wahlmappe ÖA und auf kirchemitmir.de

Rechtliche Termine

Versand der Wahlunterlagen für Brief- und Onlinewahl sowie ggf. Urnenwahl zentral und direkt an die Wahlberechtigten.

Hat eine wahlberechtigte Person die Wahlunterlagen verloren
oder nicht erhalten, kann die Kirchengemeinde über WAHLPLUS
eine erneute Zusendung an die Person beauftragen.

Beginn der Online-Wahl

Ende der Online-Wahl

Rechtliche Termine

  • Die KG erhalten ihre Wählerverzeichnisse mit Stimmabgabevermerken bei allen Onlinewähler*innen sowie die Ergebnisse der Onlinewahl per Post.
  • Bei lokaler Urnenwahl erhält die KG außerdem per Post Stimmzettel für 10% ihrer Wahlberechtigten 
  • Das Wählerverzeichnis mit Stimmabgabevermerken bei allen Onlinewählern/innen steht zusätzlich im Wahl-Tool bereit

Rechtliche Termine

Die Kirchengemeinde erhält Wahlbriefe der Briefwähler/innen per Post oder durch persönliche Übergabe.

Öffentlichkeitsarbeit / Rechtliche Termine

Das Prozedere der Auszählung und Ergebnissicherung ist in der Zeittafel beschrieben.

Nach Auszählung:

  • Meldung der Ergebnisse an das Kirchenamt/Kirchenkreisamt,
  • Veröffentlichung der Wahlergebnisse
  • Beginn der Beschwerdefrist beginnt mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses

Rechtliche Termine

Die Frist zum Widerspruch gegen das Wahlergebnis (Beschwerdefrist) endet

Rechtliche Termine

  • Entscheidung, ob und wie viele Personen der amtierende KV zusammen mit den Neugewählten in den neuen Kirchenvorstand berufen lassen möchte.
  • Der amtierende KV macht dem Kirchenkreisvorstand (KKV) Vorschläge zur Berufung.

Rechtliche Termin

  • Der Kirchenkreisvorstand entscheidet über Berufungsvorschläge und informiert die Kirchenvorstände und die Berufenen.
  • Die Kirchengemeinde gibt die Berufenen öffentlich bekannt.

Öffentlichkeitsarbeit

  • Materialien für neue Kirchenvorsteher/innen werden versandt
  • Einführungstermin wird an regionale Medien kommuniziert

Öffentlichkeitsarbeit

  • Einführungstermin in der regionalen Tageszeitung kommunizieren

Rechtliche Termine

  • Einführung des neuen Kirchenvorstands

Rechtliche Termine

  • Die Amtszeit des neuen Kirchenvorstands beginnt